Schreiben des Ministerialdirektors zur selbstgewählten Quarantäne vor Weihnachten

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wie Sie vielleicht schon den Medien entnommen haben hat das Kultusministerium Baden-Württemberg für die 3 Tage vor den Weihnachtsferien  (20.-22.Dezember 2021) Ihnen die Möglichkeit gegeben Ihre Kinder in selbstgewählter Isolation zu Hause zu behalten. Hierfür beachten Sie bitte folgenden Punkte:

  • Bitte beantragen Sie schriftlich die Beurlaubung bei der Klassenlehrkraft bis spätestens Mittwoch, den 15.12.2021. 
  • Die Beurlaubung ist automatisch genehmigt, wenn der schriftliche Antrag fristgerecht eingereicht wird. Sie erhalten kein gesondertes Schreiben der Schulleitung über die Genehmigung.

  • Die Schule versorgt die Schülerinnen und Schüler für die drei Schultage mit Arbeitsaufträgen.

  • Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.

  • Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, das heißt ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.

Weitere Regelungen und Details können Sie dem unten angehängten Schreiben entnehmen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft oder melden sich bei uns im Sekretariat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung der Paul-Lechler-Schule Böblingen


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MD-Schreiben vom 07.12.2021
211207 MD-Schreiben - Distanzunterricht
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