Liebe Schulgemeinschaft, 

 

unten finden Sie das Schreiben über die Anpassung der Corona Verordnung Schule zum 14.02.2022.

 

Laut diesem Schreiben gibt es folgende Änderungen bei der Testpflicht:

 

Von der Testpflicht befreit sind folgende Kinder:

 

 

·         Kinder, die 2 mal geimpft sind (und deren 2. Impfung mindestens 15 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt)

·         Kinder, die genesen sind (deren positives Testergebnis mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt)

·         Kinder, die geimpft und genesen sind (Reihenfolge egal)

·         Kinder, die 3 mal geimpft sind

 

Wenn einer dieser 4 Punkte auf Ihr Kind zutrifft, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft darüber.

Bitte zeigen Sie dann die Zertifikate bei der Klassenlehrkraft vor.

Sie können die Zertifikate auch ihrem Kind mit in die Schule geben.

 

Wollen Sie auch ohne Testpflicht, dass ihr Kind sich 2 mal die Woche (Montag und Mittwoch) weiter testet? Dann geben Sie den unteren Abschnitt  auf dem Elternbrief bei der Klassenlehrkraft ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

N. Rathmann (Schulleiterin)


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Schreiben KM 1.Teil
Anlage_1_-_KM-Schreiben_zu_Anpassungen_d
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Schreiben KM 2.Teil
Anlage_2_-_PM_von_SM_und_KM_zu_Testungen
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Elternbrief Veränderungen bei der Testpflicht 14.02.2022
2022-02-14EB Testpflicht.pdf
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