Unser Angebot wendet sich vorwiegend an alle allgemeinen Schulen (Grund-, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien) und Kindergärten unseres Einzugsgebiets. Für die
Kindergärten ist der Sonderpädagogische Dienst im letzten Jahr des betreffenden Kindes vor Beginn der Schulpflicht auf Antrag der Eltern mit zuständig. Davor greift das Angebot der Frühförderung.
Der Sonderpädagogische Dienst unterstützt die allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und die betroffenen Eltern in Form von:
- Sonderpädagogischer Diagnostik
- Prävention auf Basis diagnostischer Hilfen sowie Beratung von Lehrkräften,
Erziehern und Eltern
- Beratung bei Lern- Teilleistungsschwächen bzw. umfassenden
Schulschwierigkeiten
- Mitwirkung bei der Erstellung eines Förderkonzepts
- Zusammenarbeit mit Beratungslehrern
- Kontakten zu außerschulischen Partnern wie z.B. Jugendamt, Ärzten,
Therapeuten und Beratungsstellen
- Beratender Mitwirkung bei der Entscheidung über den passenden Lernort
Anträge für die Maßnahmen können direkt von den betroffenen Eltern oder den Einrichtungen an unsere Schule bzw. das Staatliche Schulamt Böblingen gestellt werden. Stellt die Schule den Antrag,
müssen die Eltern vorher hierüber informiert werden. Eine Wiederholung der Klasse muss nicht notwendigerweise vorher stattgefunden haben.
Der Sonderpädagogische Dienst gliedert sich in Kooperation und die Klärung ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.